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Kostenübernahme

 

Privatversicherte

Die Kosten werden von der privaten Krankenversicherung in der Regel problemlos übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse nach den dafür notwendigen Formalitäten.

 

Beihilfeberechtige

Die Beihilfen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Dafür muss spätestens nach den ersten 5 Sitzungen ein Antrag gestellt werden. Die benötigten Formulare können Sie sich von Ihrer Beihilfestelle zusenden lassen oder online aufrufen und ausdrucken.

 

Selbstzahler

Sie können die Kosten der Psychotherapie auch selbst übernehmen. Hierfür müssen Sie keine Formalitäten berücksichtigen. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.

 

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Krankenversicherte kann die Übernahme der Behandlungskosten im sogenannten Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Diese Möglichkeit kommt dann in Betracht, wenn Sie trotz angemessener Suchaktivitäten bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz nur nach unzumutbarer Wartezeit einen Therapieplatz erhalten können. Gerne berate ich Sie zum Vorgehen und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

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